Im Zeitraum 2025-2030 werden zwei Ausschreibungen realisiert. Die Antragsfrist für die erste Förderrunde ist der 22. September 2025, 18.00 Uhr. Die Antragsdeadline der zweiten Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant – das genaue Datum wird rechtzeitig auf www.tanzpakt.de veröffentlicht. Wir empfehlen, den Newsletter zu abonnieren, in dem die Fristen kommuniziert werden, sobald sie verbindlich feststehen.
Ausschreibung 2025
- Bewerbungsstart: ab 1. April 2025
- Antragsschluss:22. September 2025, 18:00 Uhr
- Jurysitzung: im Oktober 2025
- Frühestmöglicher Projektstart:15. November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
- Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Ausschreibung 2026
- Bewerbungsstart: ab November 2026
- Antragsschluss: ab April 2027
- Jurysitzung: ab Juni 2027
- Möglicher Projektstart: ab Juli 2027
- Projektende: spätestens 30. Juni 2030
Die genauen Daten werden zeitnah ergänzt.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Antragsportal von Bureau Ritter, Träger des Förderfonds TANZPAKT Stadt-Land-Bund. Die Registrierung ist ab dem 1. April 2025 möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.
Einzureichen ist das im Portal zur Verfügung gestellte Online-Formular, das u. a. eine ausführliche Projektbeschreibung vorsieht, die folgende Punkte berücksichtigen sollte:
- Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag bei TANZPAKT stellen: Schildern Sie die Ausgangslage, auf der Motivation und Idee Ihres Vorhabens basieren.
- Wenn Sie Mittel für die Weiterentwicklung einer bereits geförderten Maßnahme beantragen: Nehmen Sie auf Basis des oben beschriebenen Status Quo eine Reflektion und Bewertung der bisherigen Arbeit vor und legen Sie dar, was Sie darüber hinaus mit einer erneuten Förderung erreichen wollen.
- Legen Sie die konkrete Umsetzung Ihres Projekts dar, beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten, die sie gemeinsam mit Ihren Partnerinstitutionen umsetzen wollen, und skizzieren Sie den groben zeitlichen Ablauf.
- Inwiefern werden durch Ihr Vorhaben neue Arbeitsfelder erschlossen bzw. bestehende Aktivitäten qualitativ weiterentwickelt?
- Welche Zielgruppen profitieren von Ihren geplanten Aktivitäten und warum?
- Beschreiben Sie die von Ihnen geplanten Vermittlungsmaßnahmen.
- Stellen Sie zudem kurz den erhofften Impact der erfolgreichen Durchführung Ihres Projektes dar.
- Beschreiben Sie ggf. Ihre geplanten Maßnahmen für den Abbau von Barrieren für Projektteilnehmende als auch Zuschauende.
- Legen Sie dar, inwiefern das Projekt auf Ergebnisse abzielt, die über das Interesse der Partner:innen und direkten Teilnehmer:innen hinausgehen und die sich potenziell langfristig auswirken z. B. hinsichtlich der Entwicklung der Tanzszene in ihrer Kommune und/ oder in ihrem Bundesland oder hinsichtlich der Sichtbarkeit von Tanz in der (lokalen) Öffentlichkeit.
Als verpflichtende Anlagen sind darüber hinaus einzureichen:
- Scan (als PDF) der Eigenerklärung des/ der Antragstellenden mit Datenschutzerklärung und der Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
- detaillierter Finanzierungsplan als offene Excel-Datei
- Absichtserklärungen der Ko-Finanzierung
- ggf. formlose Absichtserklärungen der institutionellen Partner (Kooperationen)
- ggf. Dossier mit den Kurzportraits der Partnerinstitutionen sowie relevanter Projektbeteiligter
Zur Vorbereitung Ihres Antrags stellen wir Ihnen auf www.tanzpakt.de mit Start des Bewerbungsverfahrens die verbindlich zu nutzenden Vorlagen für die Eigenerklärung des/ der Antragstellenden, den Finanzierungsplan, für die Bestätigung Ihrer Ko-Finanzierung sowie das Dokument „Leitfaden zur Erstellung des Finanzierungsplans“ zur Verfügung.
Dem Antrag können formlos zusätzlich maximal drei weitere Anlagen beigefügt werden wie z.B. Pressespiegel, Begleit- und/oder Empfehlungsschreiben der kofinanzierenden Institutionen. Bereits geförderte Projekte können z.B. vorliegende Evaluierungen beifügen.