Förderschwerpunkte

 

DIE FÖRDERSCHWERPUNKTE VON TANZPAKT RECONNECT FINDEN SIE HIER.

 

FÖRDERSCHWERPUNKTE TANZPAKT STADT-LAND-BUND

TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ein Programm zur Exzellenzförderung im Tanz, das sich an etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung richtet. Darüber hinaus sollen national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte unterstützt werden.
Ziel ist die Umsetzung von substantiellen Projekten, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen.
Für die mehrjährige Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bezieht sich sowohl auf die Projektinhalte - Erschließung neuer Arbeitsfelder bzw. qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten - als auch auf die Finanzierung. Grundsätzlich sollen Antragsteller*innen, die bereits eine Förderung erhalten, zusätzliche öffentliche Mittel für ihr Projekt generieren. Wesentlich für die Förderung sind die Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Projekts sowie seine Relevanz für die Ziele des Förderprogramms.

Anträge können für Vorhaben der folgenden Themenbereiche gestellt werden, eine Kombination der Teilbereiche T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert. Bitte beachten Sie, dass es jeweils nur eine*n Antragsteller*in pro Projekt geben darf.

T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstlerkooperativen und Einzelkünstler*innen mit internationaler Ausstrahlung 
Ziel: Stärkung der künstlerischen Qualität 

Herausragenden Künstler*innen und Ensembles wird ermöglicht, die Qualität ihrer Arbeit durch Planungssicherheit zu erhöhen. Gefördert werden die Erweiterung des künstlerischen Spektrums sowie der Aufbau neuer und/oder die Ausweitung bestehender Aktivitätsfelder (z.B. Audience Development, Vermittlungsprojekte, künstlerische Forschung, Weiterbildung), um den Tanz als eigenständige Kunstform zu profilieren. 

Antragsberechtigt sind freie Ensembles, Kollektive und künstlerische Teams, Einzelkünstler*innen, die kontinuierlich national und international präsent sind, sowie die Ensembles der Stadt- und Staatstheater.


T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten 
Ziel: Stärkung und Ausbau von Rahmenbedingungen

Profilierten national wie international agierenden und vernetzten Produktionsstrukturen und Spielstätten für den Tanz wird ermöglicht, ihre Exzellenz in spezifischen Arbeitsfeldern des Tanzes weiter zu entwickeln. Ebenso wird die Erschließung nachhaltig neuer Arbeitsfelder (z.B. Förderung des Aufbaus von Managementstrukturen für Künstler*innen, der künstlerischen Forschung, des Mid Career Sektors oder der Produktionsbedingungen von international etablierten Künstler*innen), die für die Entwicklung des Tanzes insgesamt wegweisend sind, unterstützt.

Antragsberechtigt sind Produktionszentren, choreografische Zentren, Spielstätten, Theaterhäuser, Stadt- und Staatstheater, produzierende Festivals, Produktionsplattformen, Produktionsbüros sowie Initiativen zur Entwicklung neu entstehender Infra- und Produktionsstrukturen für den Tanz mit nachgewiesener Kontinuität und nationaler/internationaler Sichtbarkeit in der Produktion und Präsentation künstlerischer Projekte.


T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte 
Ziel: Stärkung und Ausbau nachhaltiger Synergieeffekte 

Akteur*innen und Strukturen der Tanzszene – von der Ausbildung über Ensembles und Spielstätten bis hin zu Vermittlung und Wissenschaft sowie Kulturverwaltungen – wird ermöglicht, ihre jeweilige Expertise in wegweisende, zur Exzellenz führende Kooperationen einzubringen. Die so geschlossenen Bündnisse tragen zur wesentlichen Stärkung des Potentials der Partner und des Tanzes insgesamt bei. Gefördert werden sollen städtische, regionale bzw. bundesweite Kooperationen. Besonders begrüßenswert sind Projekte, die die Sichtbarkeit und den Zugang zu Tanz auch in bislang tanzfernen Regionen ermöglichen.

Antragsberechtigt sind Bündnisse aus u.a. Tanznetzwerke, Produktionsstrukturen, Institutionen, Stadt- und Staatstheatern, Künstler*innen, weiteren Akteur*innen und öffentlichen Förderern.