Für die Beantragung gelten die folgenden Kriterien:
- Antragstellende müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben bzw. der Sitz der beantragenden Organisation muss in Deutschland sein.
- Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bedeutet, dass die Projektinhalte zusätzlich zu bereits laufenden und etablierten Vorhaben entwickelt werden sollen. Für die bereits über TANZPAKT Stadt-Land-Bund geförderten Projekte soll die Weiterentwicklung ihrer bisher realisierten Konzepte im Vordergrund stehen.
- Die Antragsumme beträgt in der Regel mindestens 90.000 Euro und maximal 600.000 Euro für neue Vorhaben und maximal 300.000 Euro für die Weiterentwicklung bereits geförderter TANZPAKT-Projekte.
- Für die Kofinanzierung durch Kommunen bzw. Länder und ggf. weitere Förderer müssen grundsätzlich Mittel in mindestens gleicher Höhe wie die beantragte Bundesförderung eingebracht werden.
- Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 36 Monate. Alle Fördermaßnahmen müssen bis spätestens 30. Juni 2030 abgeschlossen sein.
- Das Projekt muss im Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden.
- Es muss eine professionelle Infrastruktur zur Umsetzung des Förderprojekts bestehen.
- Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die kofinanzierenden Institutionen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Es ist jedoch auch zulässig, bestehende mehrjährige Förderungen einzubringen. Das Einbringen von Einzelprojektförderungen ist dagegen ausgeschlossen.
- Die Absichtserklärungen aller beteiligten Partnerinstitutionen müssen vorliegen.
Darüber hinaus sind Antragstellende angehalten, angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die empfohlene Höhe von Honoraren für freischaffende Akteur:innen der darstellenden Künste orientiert sich an den vom BDFK festgesetzten Untergrenzen, die nicht unterschritten werden sollen. Für das Arbeitsentgelt von Beschäftigten gilt der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn nach §1 MiLoG.
Bewertungskriterien:
- die Relevanz des Projekts für die Ziele des Förderprogramms
- die Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Projekts
- die qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten und / oder die Erschließung neuer Arbeitsfelder
- der Modellcharakter des beantragten Vorhabens
- die künstlerische Qualität und Exzellenz der bisherigen Arbeit der Antragstellenden und ggf. der Partner*innen
- die Qualität der Vernetzung der Antragstellenden
- die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen zur Generierung neuer Zielgruppen
- die Durchführung effektiver Vermittlungsformate
- die überregionale Sichtbarkeit der Projektergebnisse
- der Abbau von Zugangshürden für Projektteilnehmende wie Zuschauende im Sinne eines erweiterten Inklusionsbegriffs.
- bei Beantragung von Mitteln für die Weiterentwicklung bereits geförderter Projekte: die überzeugende Darstellung der Qualität und Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der formulierten Projektziele und -inhalte.
Eine Förderung durch TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ausgeschlossen, wenn:
- die Finanzierung des Projekts keine gesicherte Kofinanzierung aufweist.
- das Projekt nicht den Förderkriterien entspricht.
- die Antragsfrist versäumt wurde.
- die Antragsunterlagen unvollständig sind oder das Online-Antragsportal nicht genutzt wurde.
- der (Wohn)Sitz der antragstellenden Person / Institution nicht in Deutschland ist.
- das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
- das Projekt aus anderen Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien finanziert wird.
Alle wichtigen Informationen zur Ausschreibung 2025 finden Sie zusammengefasst in den Fördergrundsätzen.
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Antragsportal von Bureau Ritter möglich. Die Registrierung ist voraussichtlich ab Februar 2025 möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.