Um einen Antrag bei TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein
- Der/die Antragsteller*in muss seinen/ihren Wohn- und/oder Produktionssitz in Deutschland haben.
- In der Regel soll die Laufzeit des beantragten Projekts mindestens 36 Monate und die beantragte Fördersumme mindestens 90.000 Euro betragen, dabei jedoch eine Höchstsumme von 600.000 Euro nicht übersteigen.
- Die Kofinanzierung durch Kommunen bzw. Länder und ggf. weiterer Förderer muss grundsätzlich in mindestens gleicher Höhe wie die beantragte Fördersumme bei Antragstellung bestätigt sein. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
- Das Projekt muss im Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden.
- Es muss eine professionelle Infrastruktur zur Umsetzung des Förderprojekts bestehen.
- Die Absichtserklärungen aller beteiligten Partnerinstitutionen müssen vorliegen.
In die Bewertung des beantragten Vorhabens fließen u. a. ein:
- die Relevanz des Projekts für die Ziele des Förderprogramms
- die Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Projekts
- die qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten und/oder die Erschließung neuer Arbeitsfelder
- der Modellcharakter des beantragten Vorhabens
- die künstlerische Qualität und Exzellenz der bisherigen Arbeit des/der Antragsteller*in und ggf. seiner Partner*innen
- die Qualität der Vernetzung des/der Antragsteller*in
- die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen zur Generierung neuer Zielgruppen
- die Durchführung effektiver Vermittlungsformate
- die überregionale Sichtbarkeit der Projektergebnisse
- die Zusätzlichkeit der für die Kofinanzierung eingebrachten Mittel
Eine Förderung durch TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ausgeschlossen, wenn
- das Projekt bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden
- die Antragsfrist versäumt wurde
- das Projekt aus anderen Mitteln der Beauftragten für Kultur und Medien finanziert wird
Die Antragsteller*innen sind angehalten, angemessene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, Tariflöhne und angemessene Honorare zu zahlen (Stichwort: Honoraruntergrenzen bzw. Honorarspannen)