Genese

Vom Dachverband Tanz Deutschland (DTD) ausgehend gründete sich 2013 der Arbeitskreis Tanzförderung Stadt-Land-Bund. In regelmäßigen Arbeitstreffen wird seitdem der Dialog zur Entwicklung des Tanzes in Deutschland konkretisiert. Ziele des Austausches sind die Bestandsanalyse und die Erarbeitung des konkreten Förderbedarfs sowie eine erweiterte Tanzförderung. 


Mit dem Tanzplan Deutschland (2005 bis 2010), einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes (KSB), weiteren Förderprogrammen der KSB wie auch der Gründung des Bundesjugendballetts (2012, finanziert aus Mitteln des Deutschen Bundestages) setzte der Bund deutliche Zeichen für eine Tanzförderung aus Bundesmitteln. Es war daher das Ziel der kulturpolitischen Akteur*innen des Tanzes, das punktuelle Engagement des Bundes in eine systematische Förderstruktur umzuwandeln. Daher suchte der DTD die Verbindung mit kulturpolitisch starken Partner-Institutionen in einer Initiativgruppe Tanzförderung. Dieser gehörten zunächst Tanzfonds / DIEHL+RITTER gUG (jetzt Bureau Ritter gUG), Tanzbüro Berlin, K3 Zentrum für Choreographie / Tanzplan Hamburg und Tanzszene Baden-Württemberg an. 


Im Frühjahr 2013 wurde der Arbeitskreis Tanzförderung Stadt-Land-Bund gegründet, welcher die Fachreferate der Kulturämter und Länderministerien wie auch der Bundesinstitutionen mit einander verbindet. Hier begann die Erarbeitung eines Konzept zur kooperativen Förderung des Tanzes – die „Tanzförderung Stadt-Land-Bund“. In regelmäßigen Tagungen wurden Leitlinien des Konzepts erarbeitet: Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit von Projektförderung, Austauschformate, Stärkung des Tanzwissen und Tanzerbes wie auch von Kompetenzzentren und Netzwerken im Tanz. Im Oktober 2014 machte sich eine Arbeitsgruppe von Vertreter*innen des Deutschen Städtetages und der Kultusministerkonferenz dieses Konzept zu eigen. Nach Gesprächen in den AG Kultur und Medien der Koalitionsfraktionen im Bund, Initiativen der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Städtetages und kulturpolitischen Symposien des DTD wurde im November 2016 das Förderprogramm Tanzpakt Stadt-Land-Bund auf den Weg gebracht, gefördert aus Mitteln des Deutschen Bundestages. TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird in kooperativer Trägerschaft von DTD und Bureau Ritter durchgeführt und ermöglicht das match-funding der Mittel von Kommunen und Länder zur substantiellen Förderung von künstlerischen und Produktionsstrukturen als „Förderung zur Exzellenz“. 


In den Jahren bis 2019 hatte sich bei der BKM eine systematische Tanzförderung entwickelt. Produktions- und Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes und des Fonds Darstellende Künste wurden ergänzt die Strukturförderung durch Tanzpakt, die Förderung des nationalen und internationalen Austausch (NPN Gastspielförderung Tanz und Tanz international, NPN Koproduktionsförderung, Tanzplattform Deutschland sowie eine Exportförderung – Fokus Tanz), die Förderung des Bundesjugendballetts und des Dance On Ensembles bis hin zur Förderung des Tanzerbes, mit einem ersten Mittelansatz beim Deutschen Tanzfilminstituts Bremen und der Unterstützung der Pina Bausch Foundation. 


Mit Beginn der Corona-Krise ergriffen der DTD, die DIEHL+RITTER gUG (jetzt Bureau Ritter gUG) und NPN / JointAdventures, (als die drei Institutionen, welche bereits Fördermodelle mit der BKM im Tanzbereich entwickelt hatten), die Initiative zu einem dreiteiligen Hilfsprogramm Tanz mit einem Gesamtvolumen von 70 Mio. Euro, welches als eine der ersten Maßnahmen von NEUSTART KULTUR umgesetzt werden konnte. Ausgehend von diesen Erfahrungen und mit dem Ziel, die erfolgreiche Tanzförderung im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zu verstetigen, brachte die Initiativgruppe Tanzförderung im Herbst 2021 das Konzept „Kooperative Tanzförderung des Bundes“ in die Koalitionsverhandlungen ein. Das Konzept sieht eine weitere Stärkung der Bund-Länder-Initiativen TANZPAKT und Nationales Performance Netz vor wie auch die Bündelung von Initiativen zur stipendienartigen Förderung von Tanzschaffenden, für integrative Projekte von Tanzschulen, Digitalisierungsvorhaben von Archiven und Ensembles wie auch Vorhaben im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft. 


Parallel dazu konnten 2021 acht von den fünfzehn Pilotprojekte der 1. und 2. Ausschreibungsrunde mit rund 1,35 Mio. Euro bis 2025 weitergefördert werden. Durch die 3. Ausschreibungsrunde mit 2,5 Mio. Euro, die ebenfalls 2021 stattfinden konnte, stärken 13 neue Vorhaben von Bad Oldesloe bis Heidelberg den Dialog zwischen Tanzkunst und Kulturpolitik. Zugleich ist eine neue Wertschätzung für essentielle Qualitäten künstlerischer Arbeit im Tanz entstanden, z.B. für Bildung, Inklusion und gesellschaftlichen Dialog.


Seit dem Start von TANZPAKT Stadt-Land-Bund sind bundesweit 82 Projekte konzipiert und beantragt worden, die den Tanz in Städten, Ländern, Regionen und zum Teil bundesländerübergreifend strukturell entwickeln.