Genese


Vom Dachverband Tanz Deutschland ausgehend gründete sich 2012 die Initiativgruppe Tanzförderung. In regelmäßigen Arbeitstreffen wurde der Dialog zur Entwicklung des Tanzes in Deutschland konkretisiert. Ziel des Austausches waren die Bestandsanalyse und die Erarbeitung des konkreten Förderbedarfs sowie eine erweiterte Tanzförderung. 
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD als Auftrag für die 18. Legislaturperiode formuliert: 
„Auch die Förderung des Bundes für die innovative und international ausstrahlende Kunstform Tanz soll im Dialog mit den Ländern fortgesetzt und im Rahmen eines zeitgemäßen, nachhaltig wirkenden Förderprogramms weiterentwickelt werden.“ 

 

Die ersten Ergebnisse dieser Arbeitstreffen wurden am 17. Oktober 2013 mit dem Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz diskutiert. Der Ausschuss beschloss, nach der Regierungsbildung auf Arbeitsebene mit dem Haus der Beauftragten für Kultur und Medien Gespräche über ein Programm zur Tanzförderung aufzunehmen. 
Am 6. Mai 2014 fand auf Initiative des Dachverband Tanz Deutschland und der Akademie der Künste ein Rundtisch-Gespräch zum Thema Tanzförderung statt. Hierin betonten sowohl die Vertreter*innen der Länder und Kommunen wie auch der Fraktionen im Deutschen Bundestag die Notwendigkeit und das Interesse an einem gemeinsamen Förderprogramm entsprechend der Koalitionsvereinbarung zu arbeiten. 
Am 7. Mai 2014 richtete der Dachverband Tanz Deutschland das Symposium „Tanz und Politik“ aus, welches die aktuellen Arbeitsprozesse in die Tanzszene vermittelte und noch einmal den Bedarf an einer zeitgemäßen Tanzförderung deutlich aufzeigte. 
Am 24. Oktober 2014 tagte erstmalig eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Vertreter*innen des Deutschen Städtetags, der Kultusministerkonferenz und der BKM, welche eine Tanzförderung im Sinne der Koalitionsvereinbarung – im Dialog zwischen den Ländern und dem Bund – diskutierte. Ein Novum in der Geschichte der Kunst- und Kulturförderung der Bundesrepublik. 
Es folgten Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Kulturausschusses im Dt. Städtetag Hans-Georg Küppers (03. März 2015 / 27. März 2015) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters sowie zwischen der Präsidentin der Kultusministerkonferenz und der Kulturstaatsministerin (03. Juni 2015 / 06. Juli 2015).
Darin wurde das Interesse und das Engagement der Kommunen und Länder für den Tanz bekundet, prinzipiell der Ansatz des Konzepts „Tanzförderung Stadt-Land-Bund“ befürwortet und die weitere Ausgestaltung zur Aufgabe der gemeinsamen Arbeitsgruppe erklärt.
Am 06. September 2016 fand ein Gespräch mit Rüdiger Kruse, MdB (CDU) und Johannes Kahrs, MdB (SPD), Sprecher für Kultur im Haushaltsausschuss des Bundestags, auf Arbeitsebene statt. Die anwesenden Vertreter*innen der Kulturministerien der Länder bekundeten im Rahmen dieses Treffens ihre Beteiligung an einer erweiterten Tanzförderung.

Im November 2016 wurden im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2017 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags Mittel i.H.v. 5.625 Mio. € freigegeben, um ein mehrjähriges Programm der Exzellenzförderung im Tanz umzusetzen.