TANZPAKT Stadt-Land-Bund

Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist Ergebnis eines intensiven Dialogs zwischen den Tanz fördernden Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dieser Dialog wurde seit 2012 kontinuierlich geführt, vorbereitet und begleitet durch eine aus unterschiedlichen Akteur*innen der Tanzszene bestehenden Initiativgruppe Stadt-Land-Bund, die die konzeptionellen Überlegungen und Rahmenbedingungen entwickelte. Diese wurden mit den Vertreter*innen von Städten, Ländern und des Bundes abgestimmt und bestätigt. 

Das Förderprogramm zur Exzellenzförderung im Tanz richtet sich bundesweit an etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus werden Institutionen adressiert, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Realisierung wegweisender Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen. Neben der Förderung neuer Vorhaben wird es auch den bereits im Rahmen des Programms geförderten Projekte ermöglicht, Mittel für die Weiterentwicklung ihrer bisher realisierten Konzepte zu beantragen.

TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt. Die Antragssumme beträgt in der Regel für neue Vorhaben mindestens 90.000 Euro und maximal 600.000 Euro und für die Weiterentwicklung bereits geförderter TANZPAKT-Projekte maximal 300.000 Euro. Die Förderung wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht.

Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bedeutet, dass die Projektinhalte zusätzlich zu bereits laufenden und etablierten Vorhaben entwickelt werden sollen (z. B. die Erschließung neuer Arbeitsfelder oder die qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten). Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die kofinanzierenden Institutionen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Es ist jedoch auch zulässig, bestehende mehrjährige Förderungen einzubringen. Das Einbringen von Einzelprojektförderungen ist dagegen grundsätzlich ausgeschlossen.

Wesentlich für die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Fachjury sind die Qualität und Realisierbarkeit des eingereichten Projekts sowie seine Relevanz für die Ziele des Förderprogramms.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Förderfonds TANZPAKT Stadt-Land-Bundumfasst die folgenden Förderschwerpunkte, eine Kombination aus T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert:

  • T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstlerkooperativen und Einzelkünstler*innen mit internationaler Ausstrahlung 
  • T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten 
  • T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte

Über die eingereichten Anträge entscheidet eine unabhängige Fachjury. 

Förderperiode 2017–2025
Seit dem Start des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit jährlich 1,125 Mio. Euro ausgestatteten Programms wählte die Jury 28 Strukturmaßnahmen aus, die mit Förderungen von bis zu 600.000 Euro den Tanz in Städten, Ländern und Regionen ganz wesentlich stärken.
In drei Ausschreibungsrunden vergab der Fonds bisher insgesamt rund 8,2 Mio. Euro, die beteiligten Kommunen, Bundesländer und weiteren Förderer stellten Ko-Finanzierungsmittel in Höhe von rund 11,6 Mio. Euro bereit: ein eindrucksvolles Ergebnis der Hebelwirkung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund und ein großer finanzieller Impact für die Tanzszene in Deutschland.
Kulturverwaltungen, Ministerien und der Bund haben miteinander vertrauensvoll Strategien entwickelt, um die Tanzschaffenden auch während der Corona-Krise zu unterstützen. Dazu diente im Jahr 2021 die zum ersten Mal ermöglichte Anschlussförderung für bereits geförderte TANZPAKT-Projekte. Die erneute Antragstellung für wesentliche Weiterentwicklungen soll auch in Zukunft zulässig sein.

Förderperiode 2025–2030
Für die Förderperiode 2025–2030 sind zwei weitere Ausschreibungen geplant. Alle Informationen zum Ausschreibungsverfahren, zur Antragstellung sowie zu den Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Menüpunkt Antragstellung.

Zu den Fördergrundsätzen