Antragsfristen

5. Ausschreibung

  • Bewerbungsstart: 5. November 2026
  • Antragsschluss: 5. April 2027, 18:00 Uhr MEZ
  • Jurysitzung: Ende Mai 2027
  • Möglicher Projektstart: 1. Juli 2027 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
  • Projektende: spätestens 30. Juni 2030

Die Antragstellung ist ab dem 5. November 2026 ausschließlich über das Antragsportal von Bureau Ritter möglich. Der Antrag kann bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden.

In der Förderperiode 2025-2030 findet keine weitere Ausschreibung statt. 


Wichtige Punkte

Einzureichen ist das im Portal zur Verfügung gestellte Online-Formular, das u. a. eine ausführliche Projektbeschreibung vorsieht, die folgende Punkte berücksichtigen sollte:

  • Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag bei TANZPAKT stellen: Schildern Sie die Ausgangslage, auf der Motivation und Idee Ihres Vorhabens basieren.
  • Wenn Sie Mittel für die Weiterentwicklung einer bereits geförderten Maßnahme beantragen: Nehmen Sie auf Basis des Status Quo eine Reflektion und Bewertung der bisherigen Arbeit vor und legen Sie dar, was Sie mit einer erneuten Förderung erreichen wollen.
  • Legen Sie die konkrete Umsetzung Ihres Projekts dar, beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten, die sie gemeinsam mit Ihren Partnerinstitutionen umsetzen wollen, und skizzieren Sie den groben zeitlichen Ablauf.
  • Inwiefern werden durch Ihr Vorhaben neue Arbeitsfelder erschlossen bzw. bestehende Aktivitäten qualitativ weiterentwickelt?
  • Welche Zielgruppen profitieren von Ihren geplanten Aktivitäten und warum?
  • Beschreiben Sie die von Ihnen geplanten Vermittlungsmaßnahmen.
  • Stellen Sie zudem kurz den erhofften Impact der erfolgreichen Durchführung Ihres Projektes dar.
  • Beschreiben Sie ggf. Ihre geplanten Maßnahmen für den Abbau von Barrieren für Projektteilnehmende als auch Zuschauende.
  • Legen Sie dar, inwiefern das Projekt auf Ergebnisse abzielt, die über das Interesse der Partner:innen und direkten Teilnehmer:innen hinausgehen und die sich potenziell langfristig auswirken z. B. hinsichtlich der Entwicklung der Tanzszene in ihrer Kommune und/ oder in ihrem Bundesland oder hinsichtlich der Sichtbarkeit von Tanz in der (lokalen) Öffentlichkeit.

Verpflichtende Anlagen

  • Scan (als PDF) der Eigenerklärung des/ der Antragstellenden mit Datenschutzerklärung und der Unterschrift der vertretungsberechtigten Person
  • detaillierter Finanzierungsplan als offene Excel-Datei
  • Bestätigung(en) der ko-finanzierenden Institution(en) 
  • ggf. formlose Absichtserklärungen der institutionellen Partner:innen der/des Antragstellenden sowie kooperierender Institutionen
  • ggf. Dossier mit den Kurzportraits der Partnerinstitutionen sowie relevanter Projektbeteiligter

Vorlagen

Zur Vorbereitung Ihres Antrags stellen wir Ihnen hier mit Start der 5. Ausschreibungsrunde am 5. November 2026 die verbindlich zu nutzenden Vorlagen für die Eigenerklärung des/ der Antragstellenden, den Finanzierungsplan, für die Bestätigung Ihrer Ko-Finanzierung sowie das Dokument „Leitfaden zur Erstellung des Finanzierungsplans“ zur Verfügung.

Dem Antrag können formlos zusätzlich maximal drei weitere Anlagen beigefügt werden wie z.B. Pressespiegel, Begleit- und/oder Empfehlungsschreiben der kofinanzierenden Institutionen. Bereits geförderte Projekte können z.B. vorliegende Evaluierungen beifügen.