
Anträge können für Vorhaben der folgenden Themenbereiche gestellt werden, eine Kombination der Teilbereiche T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert. Bitte beachten Sie, dass es jeweils nur eine*n Antragsteller*in pro Projekt geben darf.
Herausragenden Künstler*innen und Ensembles wird ermöglicht, die Qualität ihrer Arbeit durch Planungssicherheit zu erhöhen. Gefördert werden die Erweiterung des künstlerischen Spektrums sowie der Aufbau neuer und/oder die Ausweitung bestehender Aktivitätsfelder (z. B. Audience Development, Vermittlungsprojekte, künstlerische Forschung, Weiterbildung), um den Tanz als eigenständige Kunstform zu profilieren.
Profilierten national wie international agierenden und vernetzten Produktionsstrukturen und Spielstätten für den Tanz wird ermöglicht, ihre Exzellenz in spezifischen Arbeitsfeldern des Tanzes weiterzuentwickeln. Ebenso wird die Erschließung neuer Arbeitsfelder (z. B. Förderung des Aufbaus von Managementstrukturen für Künstler*innen, der künstlerischen Forschung, des Mid Career Sektors oder der Produktionsbedingungen von international etablierten Künstler*innen), die für die Entwicklung des Tanzes insgesamt wegweisend sind, unterstützt.
Akteur*innen und Strukturen der Tanzszene – von der Ausbildung über Ensembles und Spielstätten bis hin zu Vermittlung und Wissenschaft sowie Kulturverwaltungen – wird ermöglicht, ihre jeweilige Expertise in wegweisende, zur Exzellenz führende Kooperationen einzubringen. Die so geschlossenen Bündnisse tragen zur wesentlichen Stärkung des Potentials der Partner*innen und des Tanzes insgesamt bei. Gefördert werden sollen städtische, regionale bzw. bundesweite Kooperationen. Besonders begrüßenswert sind Projekte, die die Sichtbarkeit und den Zugang zu Tanz auch in bislang tanzfernen Regionen ermöglichen.