Anträge können für Vorhaben der folgenden Themenbereiche gestellt werden, eine Kombination der Teilbereiche T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert. Bitte beachten Sie, dass es jeweils nur eine*n Antragsteller*in pro Projekt geben darf.
T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstler:innen-Kooperativen und Einzelkünstler:innen mit internationaler Ausstrahlung
Ziel: Stärkung der künstlerischen Qualität
Herausragenden Künstler*innen und Ensembles wird ermöglicht, die Qualität ihrer Arbeit durch Planungssicherheit zu erhöhen. Gefördert werden die Erweiterung des künstlerischen Spektrums sowie der Aufbau neuer und/oder die Ausweitung bestehender Aktivitätsfelder (z. B. Audience Development, Vermittlungsprojekte, künstlerische Forschung, Weiterbildung), um den Tanz als eigenständige Kunstform zu profilieren.
Antragsberechtigt sind freie Ensembles, Kollektive und künstlerische Teams, Einzelkünstler*innen, die kontinuierlich national und international präsent sind, sowie die Ensembles der Stadt- und Staatstheater.
T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten
Ziel: Stärkung und Ausbau von Rahmenbedingungen
Profilierten national wie international agierenden und vernetzten Produktionsstrukturen und Spielstätten für den Tanz wird ermöglicht, ihre Exzellenz in spezifischen Arbeitsfeldern des Tanzes weiterzuentwickeln. Ebenso wird die Erschließung neuer Arbeitsfelder (z. B. Förderung des Aufbaus von Managementstrukturen für Künstler*innen, der künstlerischen Forschung, des Mid Career Sektors oder der Produktionsbedingungen von international etablierten Künstler*innen), die für die Entwicklung des Tanzes insgesamt wegweisend sind, unterstützt.
Antragsberechtigt sind Produktionsorte, choreografische Zentren, Spielstätten, Theaterhäuser, Stadt- und Staatstheater, produzierende Festivals, Produktionsplattformen, Produktionsbüros sowie Initiativen zur Entwicklung neu entstehender Infra- und Produktionsstrukturen für den Tanz mit nachgewiesener Kontinuität und nationaler/internationaler Sichtbarkeit in der Produktion und Präsentation künstlerischer Projekte.
T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte
Ziel: Stärkung und Ausbau nachhaltiger Synergieeffekte
Akteur*innen und Strukturen der Tanzszene – von der Ausbildung über Ensembles und Spielstätten bis hin zu Vermittlung und Wissenschaft sowie Kulturverwaltungen – wird ermöglicht, ihre jeweilige Expertise in wegweisende, zur Exzellenz führende Kooperationen einzubringen. Die so geschlossenen Bündnisse tragen zur wesentlichen Stärkung des Potentials der Partner*innen und des Tanzes insgesamt bei. Gefördert werden sollen städtische, regionale bzw. bundesweite Kooperationen. Besonders begrüßenswert sind Projekte, die die Sichtbarkeit und den Zugang zu Tanz auch in bislang tanzfernen Regionen ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Bündnisse aus u. a. Produktionsstrukturen, Institutionen, Stadt- und Staatstheatern, Künstler*innen, weiteren Akteur*innen und öffentlichen Förderern.