Das 2017 aufgelegte Matchfunding-Programm gilt als ein für alle Kunstsparten beispielhaftes Fördermodell für einen gelungenen Kulturföderalismus. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. Entwickelt in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ermöglicht TANZPAKT Stadt-Land-Bund langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte, von denen Tanzschaffende im gesamten Bundesgebiet profitieren. Die mehrjährige Förderung richtet sich an Künstler*innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke und ermöglicht ihnen mittelfristige Planungssicherheit. Zu den Antragskriterien.
TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird gemeinsam durch die gemeinnützige Kulturorganisation Bureau Ritter (Förderfonds) und den Dachverband Tanz Deutschland (kulturpolitischer Dialog) umgesetzt, beratend begleitet durch ein Kuratorium mit Vertreter*innen des Deutschen Städtetags, der Kulturministerkonferenz, des Bundes und der Tanzszene. Weiterlesen
Externe Evaluierungen haben die außerordentliche Wirksamkeit und beeindruckende Reichweite des Förderprogramms in jeder Hinsicht bestätigt.
Mit dem Haushaltsbeschluss 2024 stellte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien weitere Mittel in Höhe von 5,625 Mio. Euro für die Fortsetzung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund bereit. Im Förderzeitraum 2025–2030 können somit zwei weitere Ausschreibungsrunden realisiert werden. Zu den Antragsfristen.
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare stehen im Download-Bereich zur Verfügung. Zu den Fördergrundsätzen.
Statement des Dachverband Tanz Deutschland zur BKM-Amtseinführung
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Online-Portal für den Antrag zur vierten Ausschreibung freigeschaltet
TANZPAKT Stadt-Land-Bund bei „VOICES OF DANCE“: Die Staffel des Podcasts des Dachverband Tanz Deutschland stellt einige der geförderten Projekte vor. Hören Sie rein
Zur aktuellen Pressemitteilung
Bea Kießlinger verstorben