TANZPAKT Stadt-Land-Bund

TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist eine gemeinsame Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Exzellenzförderung im Tanz.

 

Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist Ergebnis eines intensiven Dialogs zwischen den Tanz fördernden Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dieser Dialog wurde seit 2012 kontinuierlich geführt, vorbereitet und begleitet durch eine aus unterschiedlichen Akteur*innen der Tanzszene bestehenden Initiativgruppe Stadt-Land-Bund, die die konzeptionellen Überlegungen und Rahmenbedingungen entwickelte. Diese wurden mit den Vertreter*innen von Städten, Ländern und des Bundes abgestimmt und bestätigt. 

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2017 wurden für eine erste Projektphase vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Mittel i.H.v. 5,625 Mio. Euro freigegeben, um ein Programm zur Exzellenzförderung im Tanz umzusetzen. Die Verlängerung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund wurde durch den Haushaltsausschuss des Bundes beschlossen und dieser gab hierfür weitere 5,125 Mio. Euro frei. Somit können bis 2025 erneut exzellente Projekte im Tanz gefördert werden.

Gemeinsam getragen wird das Förderprogramm vom Dachverband Tanz Deutschland und der Bureau Ritter gUG (ehemals DIEHL+RITTER gUG). Ein Kuratorium begleitet und unterstützt die kulturpolitische Durchsetzung des Programms. 

TANZPAKT Stadt-Land-Bund richtet sich an etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus werden Institutionen adressiert, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Realisierung relevanter Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen. 

Sowohl für das Entstehen substantieller Projekte als auch für die langfristig verbesserte Finanzierung ist die kulturpolitische und strukturelle Stärkung des Tanzes auf kommunaler und Länderebene entscheidend. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist es deshalb, die Kommunen und Bundesländer durch einen stetigen Dialog zu einem nachhaltigen Engagement zu bewegen.

TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt.

Für die Förderung gilt in der Regel das Prinzip der Zusätzlichkeit. Dies bezieht sich sowohl auf die Projektinhalte – Erschließung neuer Arbeitsfelder bzw. qualitative Weiterentwicklung bestehender Aktivitäten – wie auch auf die Finanzierung.

Der Förderfonds TANZPAKT Stadt-Land-Bundumfasst die folgenden Förderschwerpunkte, eine Kombination aus T1, T2 und T3 ist dabei wünschenswert:

  • T1 Exzellenzförderung für die Entwicklung herausragender Ensembles, Künstlerkooperativen und Einzelkünstler*innen mit internationaler Ausstrahlung 
  • T2 Exzellenzförderung für national / international agierende Produktionsstrukturen und Spielstätten 
  • T3 Exzellenzförderung für die Erarbeitung und Durchführung kooperativer Tanz-Entwicklungskonzepte

Über die eingereichten Anträge entscheidet eine unabhängige Fachjury. 

Bisher wurden zwei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt. Im Jahr 2021 fand eine weitere, gestaffelte Ausschreibung statt.

Perspektivisch wird die Verstetigung des Förderinstruments über das Jahr 2025 hinaus angestrebt, verbunden mit einer jährlich stattfindenden Ausschreibung.